1. Abschluss des Reisevertrages:
 

1.1. Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer Honeymoon Highlights (nachfolgend HH genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Annahmeerklärung von HH zustande. Dies Bedarf keiner bestimmten Form.
 

1.2. Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot von HH, an welches diese 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder den Antrittes der Reise erfolgen.


1.3. Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem Reiseteilnehmer bei telefonischer Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung übersandt.



2. Bezahlung:


2.1.Zur Absicherung der Reiseteilnehmergelder hat HH eine Insolvenzversicherung bei der R + V Versicherungs AG abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Reisebestätigung oder wird mit der Reisebestätigung zusammen übermittelt. Die Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 Abs. 3 BGB erfolgen.


2.2. Mit dem Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung wird eine Zahlung von 25 % des Reisepreises fällig. Bei Flugbuchungen, bei denen das Flugticket sofort ausgestellt werden muss, ist der Flugpreis der Flugscheine direkt komplett durch den Reiseteilnehmer zu begleichen.


2.3. Der restliche Reisepreis ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt, ohne nochmalige Aufforderung zur Zahlung fällig. Bei Anmeldungen ab 28 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort bei Zugang der Reisebestätigung zu leisten.


2.4. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist HH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt HH die u. a. Rücktrittskosten (Stornogebühren).



3. Umbuchung, Leistungs- u. Preisänderungen:


3.1. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprospektes/Internetausschreibung (falls nicht im Prospekt aufgeführt) für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Vor Zustandekommen des Reisevertrages kann HH eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reiseteilnehmer vor Buchung selbstverständlich zu informieren ist.


3.2. Nach Zustandekommen des Reisevertrages ist HH berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird HH den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ eine kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Das Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.


3.3. Bei vom Reiseteilnehmer veranlassten Änderungen in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel, die Unterkunft, Trauungstermin oder Beförderungsart bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ist HH berechtigt, pro Reiseteilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro zu erheben. Sollten darüber hinaus weitere Kosten entstehen (nicht erstattbare Standesamtsgebühren, Stornierungskosten für schon ausgestellte Flugscheine etc.) werden diese dem Reiseteilnehmer in Rechnung gestellt. Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno bzw. Änderungsgebühren ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen zu seinen Lasten.
 

3.4. Liegt der vereinbarte Abreisetermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss behält sich HH vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, um einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafenorder, Flughafengebühren, Standesamtsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Eine Preisänderung ist nur in dem Umfang möglich, wie sich nachweisbar nach Abschluss des Reisevertrages eingetretene Preisänderung des im Prospekt genannten Beförderungsanteils, Abgabenanteils oder der für die Reise geltenden Wechselkurse auf den jeweiligen konkret berechneten Reisepreisanteil des vertraglich vereinbarten Reisepreises auswirken. Sowohl bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung der wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn HH in der Lage ist, eine solche Reise aus dem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber HH geltend zu machen. Hierfür empfiehlt HH die Schriftform.
 

3.5. Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.


3.6. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an HH durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 50 Euro pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch 80 Euro pro Person.


3.7. In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- u. Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.


3.8. Bei Flugbeförderungen ist HH gemäß der Verordnung ( EG ) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, den Reiseteilnehmer über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Steht das ausführende Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, ist der Reiseteilnehmer insoweit zunächst über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, wird der Reiseteilnehmer entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird HH den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, findet der Reiseteilnehmer unter www.lba.de.


3.9. HH weist darauf hin, dass es bei Direktflügen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt der jeweiligen Fluggesellschaft.



4. Rücktritt durch den Kunden:


4.1 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Buchungsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. HH ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung
gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. HH ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird: Einem Rücktritt steht es gleich, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten angegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen und Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder Visa, nicht angetreten werden kann.


Bei einem Rücktritt
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 30%
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 40%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60%
ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 95%

Am Tag letzten Werktag vor Reiseantritt, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 100%. Gebuchte Zusatzleistungen des Reiseteilnehmers auch bei noch nicht erbrachter Leistung wie zum Beispiel Fotograf, Kilt, Blumen oder Hochzeitsdinner haben gegebenenfalls höhere Stornobedingungen.
 

4.2. Bei Nur-Flug Buchungen: Stornierung vor Ausstellung des Flugtickets: 55 Euro; bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt: 100%; bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn: 100%


4.3. Kosten wie z.B. VISA-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über HH an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.


4.4. Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.


4.5. Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht zurückgegeben, ist HH berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.


4.5. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass HH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Sollten die der HH durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter oben angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von dem Reiseteilnehmer geschuldet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.



5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter:


5.1. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn HH die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten hat oder nicht in der Lage ist, diese Umstände nachzuweisen. Wenn der Reiseteilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht, erhält er die bereits getätigten Zahlungen erstattet.


5.2. HH ist berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch HH vom Reisenden nachhaltig gestört wird, oder wenn sich der Reisende in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. HH behält in einem solchen Fall der Kündigung Anspruch auf den Reisepreis. Mehrkosten für die vorzeitige Rückbeförderung trägt der störende Reisende selbst. HH muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden.


5.3. Werden die vom Reisenden zur Trauung erforderlichen Dokumente nicht rechtzeitig oder unvollständig in der gesetzten Frist erbracht., entsteht hierdurch die Gefahr, dass die gebuchte Trauung aufgrund der vorgegebenen Fristen (z.B. der Standesämter) nicht durchgeführt werden kann, ist HH berechtigt, gemäß der unter Punkt 4 aufgeführten Rücktrittskosten vom Reisevertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn der Reisende falsche Angaben (z.B. zu Person, Nationalität, Familienstand usw.) macht, die eine ordentliche Organisation der Trauung im Nachhinein besonders erschweren bzw. unmöglich machen.



6. Heiratsdokumente:


6.1. HH haftet nicht für die Folgen, die sich auf Grund verlorener Dokumente durch Dritte ergeben (z.B.: Post, Standesamt usw.).


6.2. Die im Reisekatalog und Internet zur Trauung in den angebotenen Ländern aufgeführten Heiratsdokumente beziehen sich nur auf deutsche Staatsbürger. HH haftet nicht für die Folgen, die sich aufgrund fehlender Anerkennung der Heiratsurkunde in anderen Ländern ergeben.



7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:


7.1 Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann HH ein Entgelt verlangen.


7.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird HH die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat HH einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von HH (sofern der Flug über HH gebucht wurde) und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.



8. Haftung:


8.1. Die vertragliche Haftung von HH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit HH für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen HH gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden ebenfalls auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. HH haftet nicht für Schäden, die aufgrund verspäteter Übermittlung oder verloren gegangener Dokumente durch Dritte (z.B. Post, Standesamt, Botschaft) entstehen.


8.2. Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet HH je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu 4.091 Euro. Liegt der Reisepreis jedoch über 1.364 Euro, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.


8.3. Sind in internationalen Übereinkommen, oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger wie HH Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich HH bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.


8.4. Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen (wenn diese deutlich in der Bestätigung ausgewiesensind) oder Leistungsträgern (z.B. reservierter Friseurbesuch, Fotograf, Videograf usw.) unterliegen nicht der Haftung HH als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.



9. Gewährleistung / Schadensersatz:


9.1. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn HH eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von HH verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.
 

9.2. Die Reiseleitung von HH ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.



10. Mitwirkungspflicht:


10.1. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadenersatz nicht ein. Sollte die Reiseleitung nicht erreichbar sein, hat sich der Reisekunde direkt an HH, Telefon 0049 (0)211-93653453, Telefax 0049 (0)211-9357013 zu wenden.
 

10.2. Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadensanzeige innerhalb von 7 Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.



11. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung:


11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber HH geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.


11.2. Ansprüche des Reisenden nach § 651 c bis § 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von HH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Das gilt auch für Ansprüche aus sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HH oder deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem vertraglichen Reiseende folgt. Hat der Reisende Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem HH oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

12. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften:


12.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in demdie Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.


12.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.


12.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.



13. Datenschutz:


Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet und – soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist – an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Hotels und Fluggesellschaften übermittelt. Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir diese. Siehe dazu auch ausführliche Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite.



14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen:


14.1. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.


14.2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.


14.3. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen HH zur Anfechtung des Reisevertrages.


14.4. Gerichtsstand: Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.


14.5. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.


14.6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.


14.7. Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.



Leistungs-/ Preisänderungsvorbehalt vor Vertragsabschluss:


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus
sachlichen Gründen Änderungen möglich sind, die wir uns ausdrücklich vorbehalten. Wir werden Sie
selbstverständlich vor Vertragsabschluss darüber informieren.


Veranstalter: Honeymoon Highlights * Inh. Marion Klee

Kaiser Straße 14, 40479 Düsseldorf
Tel: 02 11 – 9 36 53 44 53 – Fax: 02 11 – 9 35 70 13
info@honeymoon-highlights.de
 

Umsatzsteuer ID-NR.DE 237 222 897

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Honeymoon Highlights – Heiraten Weltweit
Inh. Marion Klee | Kaiserstr. 14 | 40479 Düsseldorf
Tel. 0211-93653453 | Fax 0211-9357013
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